AGB 3

6. Haftung

6.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, daß der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der ITC-DH ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. ITC-DH übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen.

6.2 ITC-DH haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von ITC-DH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

6.3 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen ITC-DH verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluß der vertragsgemäßen Tätigkeit.

6.4 Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von ITC-DH mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

7. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

7.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der ITC-DH gilt nur deutsches Recht.

7.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der ITC-DH keine Wirkung, selbst wenn ITC-DH ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist München.

8.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen ITC-DH ist Berlin. Für Klagen der ITC-DH gegen den Kunden ist München gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.